AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma My Molo für die Vermietung von Unterkünften auf Festivals (B2C).

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Vermietung von Unterkünften zum Zwecke der Übernachtung auf diversen Festivals. Der Vertrag kommt mit der My Molo GmbH zustande. Die Firma My Molo GmbH wird in diesen AGB als Vermieter, der jeweilige Kunde als Mieter bezeichnet.

1.2 Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer  Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

My Molo GmbH
Branch Brandenburg
Eberswalder Str. 15B 
16348 Marienwerder
Deutschland

1.3. Bei minderjährigen Mietern ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

2. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

3. Vertragsschluss

3.1 Die wesentlichen Merkmale der Mietsache ergeben sich aus der jeweiligen vom Vermieter eingestellten Beschreibung.

3.2 Die einzelnen Unterkünfte sind verfügbar, solange der Vorrat reicht. Die Angebote auf der Internetseite www.mymolo.de und www.111000111.de sind freibleibend und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar. Mündlich oder fernmündlich erteilte Informationen stellen lediglich unverbindliche Auskünfte dar. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages über die Miete von Unterkünften ist das Unterkunfts-Ticket von My Molo, welches zzgl. Festivalticket und Anschreiben per Post oder E-Mail zugestellt wird.

3.3 Die Angebote auf der Internetseite www.mymolo.de und www.111000111.de stellen lediglich eine unverbindliche Einladung an den Mieter dar, dem Vermieter ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Der Bestellvorgang in dem Webshop des Vermieters funktioniert wie folgt:

1. Der Nutzer kommt auf die Webseite und wählt das entsprechende Festival aus,

2. Der Nutzer wird auf das Buchungstool weitergeleitet.

3. Der Nutzer wählt die Anzahl der benötigten Lodges aus und kann auf Wunsch Zusatzoptionen wie Bettwäsche, Getränke etc. auswählen.

4. Der Benutzer trägt seine Daten in das Feld ein und klickt auf „Senden“ der Buchungsanfrage.

5. Der Benutzer erhält eine Buchungsbestätigung per Mail mit den Infos zur Bezahlung (inkl. 150,00 Euro Kaution, die in Vorlasse bezahlt und bei Checkout und erfolgter Abnahme zurückgebucht werden).

6. Die Bezahlung erfolgt entweder per Überweisung oder PayPal

7. Nach Eingang der Zahlung erhält der Nutzer eine Zahlungsbestätigung und ein Unterkunftsticket per Mail

8. Das Unterkunftsticket muss ausgedruckt zum Festival mitgebracht werden und dient als Identifikation für den Check-In

9. Beim Einzug erfolgt eine Einweisung durch uns inkl. Übergabeprotokoll und Schlüsselübergabe

4. Ticket (Bestätigung der Miete der Unterkunft)

Das per Post oder E-Mail zugestellte Ticket für die Miete der Unterkunft oder Unterkünfte und das dazugehörende Festivalticket, stellen die Einlassberechtigung für die Unterkunft und die Einlassberechtigungen für das Festival dar. Beim Gästelisten Check-In wird das Festivalticket umgetauscht gegen ein Armband. An der Rezeption des Geländes wird die Unterkunft nach Vorlage des Unterkunfts-Tickets zugewiesen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen; Stornierung

5.1 Die angegebene Miete enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

5.2 Eine kulanzweise Stornierung des Mietvertrags durch den Vermieter bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, ist der volle Ticketpreis auch dann zu zahlen, wenn der Mieter die vertraglichen Leistungen nicht oder nur zum Teil in Anspruch nimmt.

5.3 Im Falle einer Absage der Veranstaltung vor Übernahme der Mietgegenstände durch den Mieter, erfolgt eine Rückerstattung der Miete. Bei einer Absage nach dem Einzug des Mieters in die Unterkunft erfolgt keine Rückerstattung des Unterkunftsanteils.

6. Kaution

6.1 Für die Nutzung der Unterkunft wird eine Kaution in Höhe von 150,- Euro je Unterkunft erhoben, welche beim Buchungsvorgang vom Mieter zu zahlen ist. Eventuelle Mängel, die bei der Retourgabe der Unterkunft festgestellt werden, können mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden. Es bleibt dem Vermieter vorbehalten, weitergehende Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

7. Miete Unterkunft

Der Mieter ist verpflichtet, die geltenden Regelungen (Hausordnung, Parkordnung) einzuhalten.

Die Unterkunft (Mietobjekt) wird für die entsprechend angegebene Zahl von Übernachtungen ab Beginn des Festivals mietweise überlassen. Am Anreisetag kann der Mieter das Mietobjekt frühestens zur offiziellen Öffnung der Campingflächen beziehen. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.

An der Rezeption ist bei Übernahme und Rückgabe des Mietgegenstandes mithilfe eines Übergabeprotokolls der IST-Zustand der Lodges zu dokumentieren.

Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Die Unterkünfte werden mit vollständigem Inventar und einmaliger Wäscheausstattung vermietet.

In allen Unterkünften gilt Rauchverbot. Jede Veränderung an den Mietobjekten ist dem Mieter untersagt; ebenso ist es dem Mieter verboten, den Standort der Mietsache eigenmächtig zu verlagern. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustands gehen zu Lasten des Mieters.

Der Mieter hat die Mietsache nach der Mietzeit gereinigt an den Vermieter zu übergeben. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, wird der Vermieter die Kosten der Reinigung von der Kaution abgezogen werden.

Die Mietgegenstände sind vor der Übernahme durch den Mieter zu prüfen und die Mängel in einem Übergabeprotokoll festzuhalten.

Der Mieter ist verpflichtet, persönliche Wertgegenstände und Geld nicht in der Mietsache unbeaufsichtigt zu hinterlassen, sondern mittels gesondertem Aufbewahrungsvertrag an der Rezeption zu hinterlegen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung zur Hinterlegung nicht nach, trägt der Mieter das alleinige Haftungsrisiko für Geld und Wertgegenstände, die er in den Unterkünften hinterlässt und kann gegenüber dem Vermieter keine Haftungsansprüche erheben aufgrund Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Wertgegenständen in der Unterkunft.

8. Außerordentliche Kündigung

Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in der unberechtigten Untervermietung, Überbelegung, Nutzung der Unterkunft zu anderen als Beherbergungszwecken, Störungen des Hausfriedens, Nichtzahlung oder Verlustes der Festivaltickets.

9. Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per E-Mail zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung sind Ihre Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

10. Strom

Stromanschlüsse sind aus Sicherheitsgründen auf eine maximale Leistung von 1000 Watt pro Steckdose beschränkt. Der Strom wird lokal erzeugt und ist somit anfällig für Störungen und Spannungsschwankungen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Stromanschluss zu schützen vor Flüssigkeiten jeglicher Art und etwaige Probleme mit dem Stromanschluss unverzüglich an der Rezeption zu melden.
Das selbsttätige Anschließen von Mehrfachsteckdosen ist nicht gestattet.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Stromversorgung bei extremen Wetterlagen oder aus wichtigem Grund aus Sicherheitsgründen (zeitweise) zu unterbrechen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Auf Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(3) Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Mieter und dem Vermieter der Sitz des Vermieters. Dies gilt auch, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) 

1.1 Die My Molo GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Marienwerder und vorrangig auf die Vermietung von mobilen Unterkünften und temporären Campaufbauten zur Unterbringung von Personen, deren Auf- und Abbau sowie damit in Zusammenhang stehenden separaten Dienstleistungen (Planung und Durchführung von Projekten, Organisation von Transporten, Projektbetreuung) spezialisiert (nachstehend auch „unsere Leistungen“ genannt). Ferner ist das Unternehmen als Reiseanbieter_in aktiv und vermittelt Zeltunterkünfte in kombinationen mit weiteren Reiseleistungen. 

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf das Angebot der My Molo GmbH an Unternehmer. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die My Molo GmbH erbringt im Rahmen dieser AGB insoweit keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Hierfür existieren separate AGB, die über die Website www.mymolo.de abrufbar sind. 

1.3 Die AGB sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der My Molo GmbH und ihren Kunden. Die AGB werden von dem Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) abweichende Regelungen, insbesondere auch etwaige AGB der Kunden wird hiermit widersprochen. 

2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS 

2.1 Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme eines Angebotes und darauffolgender schriftlicher Bestätigung seitens der My Molo GmbH zustande. Die My Molo GmbH behält sich das Recht vor Güter zum angefragten Vermietzeitraum auch weiteren Interessierten anzubieten. Sie ist an ein Angebot, welches sie einem Kunden unterbreitet somit nicht gebunden 

2.2 Ein Angebot der GmbH wird von einem Kunden bzw. seinem Erfüllungsgehilfen angenommen durch — schriftliche (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder mündliche Bestätigung — konkludente Handlungen (z.B. das Anbieten und Vermietung der von der My Molo GmbH angebotenen Zelte über die Festivalseite) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) — Inanspruchnahme bzw. Entgegennahme von Leistungen. 

3. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSERBRINGUNG 

3.1 Die Einzelheiten der Leistungserbringung (Laufzeit, Umfang, Zubehör etc.) werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

3.2 Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen auf den Webseiten, Social-Media-Auftritten oder sonstigen Werbematerialien der My Molo GmbH verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind. 

3.3 Die My Molo GmbH ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistungserbringung der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen. 

3.4. Die My Molo GmbH behält sich das Recht vor, Werbung an den jeweiligen Gegenständen, die My Molo GmbH im Rahmen dieser AGB zur Verfügung stellt, anzubringen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) 

4. LEISTUNGSBESCHREIBUNG / PFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN 

4.1 Die My Molo GmbH vermietet an seine Kunden mobile Unterkünfte sowie temporäre Campaufbauten zur Unterbringung von Personen. Die jeweiligen Gegenstände verbleiben auch während der Vermietung im ausschließlichen Eigentum der My Molo GmbH. Die jeweiligen Gegenstände werden von der My Molo GmbH unversichert bereitgestellt. Eine Versicherung durch den Kunden wird dringend empfohlen. 

4.2 Zusätzlich zu der Vermietung bietet die My Molo GmbH auch den Transport, Auf- und Abbau der mobilen Unterkünfte, temporäre Campaufbauten sowie ggf. weitere Leistungen an. 

  • a) Soweit der Kunde Transport dieser Gegenstände an einen von Kunden zu benennenden Platz wünscht, gilt folgendes: In diesem Fall ist der Erfüllungsort jeweils das Lager der My Molo GmbH. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des zu liefernden Gegenstandes geht dann auf den Kunden, sobald die My Molo GmbH den jeweiligen Gegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. 
  • b) Soweit der Kunden den Auf- und Abbau des jeweiligen Gegenstandes selbst durchführen möchte, gilt folgendes: Soweit der Auf- und Abbau der Gegenstände durch den Kunden erfolgt, trägt der Kunde die alleinige Haftung, welche aus dem Ab- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) und Au au des Gegenstandes bzw. sich im weiteren Zusammenhang mit einem unsachgemäßen bzw. fehlerhaften Aufund Abbau des jeweiligen Gegenstandes ergeben können. Der jeweilige Gegenstand darf nur entsprechend der Au au-, Abbauund Gebrauchsempfehlungen der My Molo GmbH bzw. des Herstellers genutzt werden.
  • c) Soweit der Kunde den Auf- und Abbau des jeweiligen Gegenstandes durch die My Molo GmbH wünscht, gilt folgendes: Der Kunde hat für ebenes, waagerechtes und für die gewünschten Gegenstände bebaubares Gelände und nach dem Abbau den ursprünglichen Zustand dieses Geländes wieder- herzustellen. Die Zu- und Abfahrtswege, sowie das Gelände in dem die Gegenstände aufgebaut werden sollen, müssen für Fahrzeuge bis 40 t Nutzlast sowie einer Mindestbreite von 4 m befahrbar sein. Soweit ein von dem Kunden zugewiesener Aufstellungsort nicht vorstehenden Parametern entspricht, trägt der Kunde die Mehrkosten, welche sich durch den erneuten Transport er- geben. Sollte auch dieser zweite Aufstellungsort, welcher sich in einem Umkreis von 10 km vom ersten Aufstellungsort befinden muss, ungeeignet sein, ist die My Molo GmbH berechtigt, den jeweiligen Auftrag aufkündigen, wobei der Kunde in diesem Falle jedoch für sämtliche bis zur Kündigung angefallenen Aufwendungen und Kosten der My Molo GmbH einzustehen hat. Des Weiteren übernimmt der Kunde die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Zuweisung eines ungeeigneten Geländes eintreten können. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sich im Erdreich kein Strom-, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) Gas-, Telefon- oder Wasser- oder sonstigen Versorgungsleitungen befinden, die beschädigt werden könnten. Für etwaige Schäden haftet insoweit ebenfalls ausschließlich der Kunde. Für den Auf- und Abbau einer mobilen Standardunterkunft benötigt die My Molo GmbH mind. 2 (zwei) Stunden, bei sonstigen Unterkunftsvarianten können die entsprechenden Zeiten für Aufund Abbau variieren. Bei unvorhergesehenen Witterungseinflüssen (Sturm, Hagel, Frost etc.) können sich die Zeiten für den Auf- und/oder Abbau entsprechend verlängern. Nach Übergabe des jeweiligen Gegenstandes dürfen ohne Zustimmung der My Molo GmbH vom Kunden keine Veränderungen am Aufbau durchgeführt werden. 

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, beim Auf- und Abbau der Gegenstände vor Ort zu sein. Soweit der Auf-, Abbau oder Nutzung eines Gegenstandes einer behördlichen Genehmigung bedarf, hat der Kunden diese bei der zuständigen Behörde so frühzeitig zu beantragen, dass diese bei Übergabe bzw. Au au des Gegenstandes vorliegt, sofern die Parteien nicht eine separate und detaillierte Sonderabsprache treffen. Bei der jeweiligen Genehmigung wird die My Molo GmbH auf Wunsch des Kunden entsprechende, angemessene und übliche Mitwirkungsleistungen erbringen. Die Gebühren für die jeweilige Genehmigung sind ausschließlich vom Kunden zu tragen. Für etwaige Versorgungsund Entsorgungslasten (Wasser, Strom, Gas etc.) sowie den Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) etwaige Anschluss ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, sofern die Parteien nicht eine separate und detaillierte Sonderabsprache treffen. 

4.4 Die Gegenstände dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck sowie in sorgfältiger Art und Weise gebraucht werden. Der Kunde hat etwaige Aufbau-, Abbau-, Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen der der My Molo GmbH bzw. des Herstellers umfassend zu beachten. Die zur Erhaltung und Sicherung der aufgebauten Gegenstände benötigten Arbeiten und Leistungen sind vom Kunden auf eigene Kosten auch dann durchzuführen, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, die eine Nutzung unmöglich machen oder eine Nutzung unterbrechen. Der Kunde ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um mögliche Schäden an dem jeweiligen Gegenstand so gering wie möglich zu halten (bspw. hat der Kunde bei Sturm die mobilen Unterkünfte, temporäre Campaufbauten und Campinfrastrukturen entsprechend zu sichern; bei Schneefall sind die jeweiligen Dächer der Unterkünfte und Aufbauten zu räumen). Ebenfalls obliegt es ausschließlich dem Kunden, für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, behördlicher Auflagen und / oder sonstiger Beschränkungen zu sorgen. Die My Molo GmbH ist jedoch zur Instandhaltung und Sicherung der bereitgestellten Gegenstände berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. 

4.5 Die My Molo GmbH ist jederzeit berechtigt, die bereitgestellten Gegenstände zu besichtigen, um die Ordnungsmäßigkeit des Auf- und Abbaus und des Gebrauchs zu überprüfen und behält sich vor, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) gegebenenfalls insoweit notwendige, angemessene Maßnahmen ohne besondere Benachrichtigung des Kunden vorzunehmen, sofern weder der Wert noch die Funktion der bereitgestellten Gegenstände sowie die Rechte der jeweiligen Nutzer dadurch nicht nachhaltig und unangemessen beeinträchtigt werden. 

4.6 Der Kunde der My Molo GmbH hat den jeweiligen Gegenstand in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Der Ort der Übergabe ist, soweit der Abbau nicht durch die My Molo GmbH durchgeführt wird, das Lager der My Molo GmbH. 

4.7 Der Kunde haftet für alle Schäden an den bereitgestellten Gegenständen, die durch ihn oder Dritte entstehen, oder deren Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des jeweiligen Gegenstandes. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene, wiederbeschaffbare Teile des jeweiligen Gegenstandes haftet der Kunde in Höhe des Neuwertes des Teiles ggf. zzgl. der Kosten des Einbaus des jeweiligen Teiles. Bei Verschmutzungen eines Gegenstandes hat der Kunde die jeweiligen Kosten der Säuberung zu übernehmen. Die My Molo GmbH behält sich vor, eine entsprechende Liste mit angemessenen Preisen für Wiederbeschaffung und Säuberung zu erstellen, welche Kunde auf Wunsch jederzeit einsehen kann. 

4.8 Die weiteren Einzelheiten der Leistungen der My Molo GmbH werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) 

5. TERMINE UND VERZÖGERUNG DER LEISTUNGSERBRINGUNG 

5.1 Jegliche vereinbarten Termine sind grundsätzlich Plantermine. Verzugsbegründend sind diese Termine nur dann, wenn diese ausdrücklich als „ x“ vereinbart worden sind. 

5.2 Zeichnet sich im Rahmen des Leistungserbringung ab, dass die Einhaltung von Terminen aus Gründen gefährdet ist, die von der My Molo GmbH zu vertreten sind, wird die My Molo GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren und Gründe sowie Dauer der Verzögerung erläutern. 

5.3 Im Fall von Terminverzögerungen, die auf Gründen beruhen, die nicht von der My Molo GmbH zu vertreten sind, gelten Termine bzw. Liefer- und Leistungszeiten als verlängert und zwar um die Dauer der Verzögerung sowie um eine Anlaufzeit von 7 (sieben) Tagen nach Ende der Verzögerung. 

6. VERGÜTUNG UND KAUTION 

6.1 Die Vergütung der My Molo GmbH durch den Kunden richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Auftragsbestätigung und/oder Individualvereinbarung. Dabei behält sich die My Molo GmbH vor, die Vermietung-, Transport- und Kosten für sonstige Leistungen separat auszuweisen. Die Vergütung versteht sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) 

6.2 Die My Molo GmbH behält sich das Recht vor, die Abholung und / oder Lieferung der jeweiligen Gegenstände von der Zahlung einer Kaution in Höhe von 25% der jeweils vereinbarten Vergütung abhängig zu machen. Die Kautionsabrechnung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Rückgabe des jeweiligen Gegenstandes. 

7. FÄLLIGKEIT, VERZUG, AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT 

7.1 Soweit im jeweiligen Angebot, Auftragsbestätigung und/oder Individualvereinbarung nicht anders geregelt, sind in Rechnung gestellte Vergütungen zu 50% innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung und zu 50% zum Mietbeginn mit der Übergabe an den Kunden fällig. 

7.2 Bei Verzug ist die My Molo GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe p.a. zu berechnen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 

7.3 Eine Aufrechnung gegen Vergütungsforderungen der My Molo GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) 

8. ABNAHME 

8.1 Sofern die Parteien einen Werkvertrag schließen bzw. der abgeschlossene Vertrag vorrangig Werkleitungen beinhaltet, bedarf es einer Abnahme der jeweiligen Werkleistung. Eine geschuldete Werkleistung ist mit der Abnahme abgeschlossen. Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen. 

8.2 Die Abnahme hat unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 6 (sechs) Stunden nach Bereitstellung des Werkes bzw. der Leistung zu erfolgen. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Ein Werk ist abzunehmen, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt worden ist. Eine Abnahme darf ausschließlich schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail, Fax) und nicht aus geschmacklichen Gründen oder sonst wie unbegründet verweigert werden. 

8.3 Soweit der Kunde nicht innerhalb der in Ziffer 8.2 aufgeführten Frist seine Abnahme schriftlich oder in Textform sowie inhaltlich begründet verweigert, gilt das Werk als vorbehaltlos und rügelos abgenommen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde das Werk / Werkleistung produktiv nutzt. Eine produktive Nutzung liegt bspw. vor, wenn das / die Werk / Werkleistung Dritten zugänglich gemacht wird bzw. durch Dritte genutzt wird. 

8.4 Die My Molo GmbH ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Leistungsteile handelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) 

9. LEISTUNGSSTÖRUNG 

9.1 Qualitätsanforderungen der geschuldeten Leistung oder des geschuldeten Werkes, die der subjektiven Beurteilung unterliegen, insbesondere geringe farbliche Abweichungen zwischen Abbildungen und dem jeweils gelieferten Gegenstand begründen keinen Gewährleistungsanspruch. 

9.2 a) Sofern die Parteien einen Werkvertrag bzw. einen Vertrag, der vorrangig Werkleitungen beinhaltet, abschließen, stehen dem Kunden die nachfolgenden Mängelrechte aus Ziffern 

9.3 — 9.5 zu. b) Sofern es sich um einen Mietvertrag einen Vertrag, der vorrangig mietvertragliche Leistungen beinhaltet, handelt, sind etwaige Mietminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn durch Umstände, welche die My Molo GmbH nicht zu vertreten hat und es sich, die Nutzung der Gegenstände beeinträchtigt wird, und der jeweilige Mangel nicht bereits bei Beginn des jeweiligen Anmietung bestanden hat. Darüber hinaus bestehen insoweit keine Gewährleistungsansprüche aus einem mietvertraglichen Vertragsverhältnis. 

9.3 Der Kunde wird der My Molo GmbH etwaige Mängel des geschuldeten Werkes unverzüglich und in nachvollziehbarer Form unter Angabe sämtlicher dem Kunden bekannter, für die Mängelbeseitigung zweckdienlicher Informationen mitteilen. Der Kunde übernimmt insoweit eine Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) 

9.4 Ist das bzw. die von der My Molo GmbH geschuldete Werk bzw. Werkleistung mangelhaft, wird die My Molo GmbH nach schriftlicher Aufforderung binnen angemessener Frist die Leistungen nach Wahl der My Molo GmbH nachbessern oder erneut erbringen. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ein endgültiges Fehlschlagen liegt vor, wenn der gleiche Mangel trotz zweimaliger Mängelbeseitigungsversuche nicht behoben werden kann oder von der My Molo GmbH unberechtigt verweigert wird. 

9.5 Eine Gewährleistung ist jedoch in den Fällen einer unsachgemäßen Nutzung oder Modi zierung des Werkes durch den Kunden bzw. deren Partner und/oder Lizenznehmer ausgeschlossen. 9.6 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab Leistungserbringung durch die My Molo GmbH. 

10. HAFTUNG 

10.1 Die Haftung für Schäden am jeweils bereitgestellten Gegenstand ab Gefahrübergang bis zur Rückgabe des Gegenstandes trägt der Kunde. Der Kunde hat der My Molo GmbH auch für Schäden einzustehen, welche aufgrund verspäteter bzw. unterbliebener Mängel- bzw. Anzeige zum Schutz der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) Gegenstandes notwendig gewordener Maßnahmen gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr entstehen. 

10.2 Eine Haftung der My Molo GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder b) durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von My Molo GmbH verursacht worden ist. 

10.3 Haftet die My Molo GmbH gemäß Zi er 10.2a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die My Molo GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der My Molo GmbH verursacht werden, die nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen der My Molo GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 

10.4 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. 

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der My Molo GmbH. 

10.6 Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Kunde Werke, Leistungen bzw. Gegenstände der My Molo GmbH wie auch immer modifziert oder verändert, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen oder Veränderungen stattfinden oder stattgefunden haben. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch normale Abnutzung, falsche Pflege oder unsachgemäße bzw. fehlerhafte Nutzung erwachsen. 

10.7 Die My Molo GmbH haftet maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung. 

11. STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG 

11.1 Soweit im jeweiligen Angebot, Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung nicht abweichendes vereinbart wird, hat der Kunde das Recht, den Vertrag gleich aus welchem Grund gemäß nachstehender Regelungen die Anmietung gegen Zahlung einer Stornogebühr zu beenden. (Stornierung). Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie des rechtzeitigen Zugangs innerhalb nachstehender Stornofrist. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) 

  • a) 25% der Gesamtvergütung, wenn die Stornierung mehr als 100 Tage vor Beginn der Anmietung erfolgt.
  • b) 50% der Gesamtsumme, wenn die Stornierung zwischen dem 99 und dem 50 Tage vor Beginn der Anmietung erfolgt. 
  • c) 75% der Gesamtsumme, wenn die Stornierung zwischen dem 49 und dem 25 Tag vor Beginn der Anmietung erfolgt. 
  • d) 100% der Gesamtsumme, wenn die Stornierung weniger als 24 Tage vor Beginn der Anmietung erfolgt. 

11.2. Die Stornogebühr ist jeweils zum Zeitpunkt der Stornierung fällig. 

11.3 Unbeschadet der Regelungen der Zi . 11.1 und 11.2 kann der Vertrag lediglich aus wichtigem Grund gekündigt werden. 

11.4 Darüber hinaus ist die My Molo GmbH jedoch auch dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, 

  • a) wenn der Kunde den vereinbarten Zahlungstermin nicht einhält und trotz entsprechender Zahlungsforderung mit Hinweis auf die vertragliche Rechtsfolge, nicht innerhalb einer angemessenen Frist die jeweiligen Vergütung zahlt;
  • b) wenn der Kunde die jeweiligen Gegenstände vertragswidrig gebraucht;

c) wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der My Molo GmbH für Geschäftskunden (B2B) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.

12. DATENSCHUTZ 

Der Kunde wird auf die Datenschutzerklärung der My Molo GmbH hingewiesen. Diese Erklärung zum Datenschutz gilt für alle Dienste, Leistungen und Internetauftritte der My Molo GmbH. ››› https://www.mymolo.de/datenschutz/ 

13.REFERENZWERBUNG 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die My Molo GmbH seinen / ihren Namen und sein / ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf Webseiten und den Social-Media-Auftritten von My Molo GmbH verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben. 

14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen und Lieferung ist Berlin, Deutschland. Stand: März 2020

My Molo bringt mobile Unterkünfte direkt an den Ort des Geschehens. Wir schaffen temporären Wohnraum und einzigartige Übernachtungserlebnisse für Events, Festivals, Messen oder den nächsten Glampingurlaub am Wasser.
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